onDispatch Software – AGB

I. Geltungsbereich und Allgemeines

  1. Die onDispatch GmbH (nachfolgend Anbieter genannt) erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Anbieter bestätigt wurden. Der Anbieter ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Nach Veröffentlichung einer Änderungsmitteilung besitzt der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen den Änderungen schriftlich widerspricht.
  3. Alle Preise gelten zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer (zurzeit der Erstellung dieser AGB 19%).
  4. DiesesAngebotrichtetsichnurangewerblicheKunden.

II. Vertragsgegenstand

  1. DerAnbieterstelltdemKundendieSoftwareonDispatchaufBasiseiner Miete zur Verfügung (Software as a Service). Der Kunde erhält darüber hinaus keine Rechte an der Serverhardware oder dem Programmcode. Nicht Gegenstand dieses Vertrags sind die Hard-und Software- Infrastruktur, die der Kunde benötigt um auf das Leistungsangebot des Anbieters zu zugreifen.
  2. In der Regel ist die Software 24 Stunden an 365 Tagen verfügbar. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb von regulären Arbeitszeiten (08:00 bis 18:00 Uhr) vorgenommen. Außerhalb dieser Zeit ist ein Zugang i.d.R. möglich, wird aber nicht garantiert. In dringenden Fällen können auch in der Kernzeit (08:00 bis 18:00 Uhr) Wartungsarbeiten notwendig werden – z.B. wegen dringender Sicherheitsupdates.

  1. DerAnbieternimmtautomatischeinetäglicheSicherungdeskompletten Datenbestands vor. Hierbei werden alle Dateien sowie alle sonstigen Daten und Einstellungen gesichert und i.d.R. für 3 Tage lang aufbewahrt.
  2. DerKundebleibtEigentümerdervonIhmhinterlegtenDaten.
  3. Der Anbieter stellt dem Kunden auf Anfrage eine aktuelle Datensicherung zur Verfügung. Die Berechnung erfolgt nach Aufwand gemäß der jeweils aktuellen Preisliste.
  4. Das Recht einer Modifizierung oder Verbesserung der Leistung behält sich der Anbieter vor. Werden Dienstleistungen kostenlos bereitgestellt, so der Anbieter berechtigt diese fristlos und ohne Vorankündigung wieder einzustellen. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch kann dadurch nicht geltend gemacht werden. Bei einer grundlegenden Änderung des rechtlichen oder technischen Standards im Internet wird dem Anbieter erlaubt außerordentlich zu kündigen, wenn es dadurch für den Anbieter unzumutbar wird, ihre Leistungen ganz oder teilweise im Rahmen des Vertragszwecks zu erbringen.
  5. Der Anbieter hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.
  6. Der Anbieter kann darüber hinaus seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen („Vertragsübernahme“). Der Anbieter hat dem Kunden die Vertragsübernahme mindestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt der Übernahme mitzuteilen. Für den Fall der Vertragsübernahme steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme zu kündigen.

III. Laufzeit, Vertragsverlängerung und Kündigung

1. Der Vertrag über die Nutzung der angebotenen Leistungen kommt zustande, wenn ein vom Anbieter bevollmächtigter Vertreter den vom Kunden erteilten Auftrag annimmt. Die Annahme wird konkludent oder schriftlich durch die erste Erfüllungshandlung bestätigt. Soweit sich der Anbieter zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritter bedient,

werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Der Anbieter ist berechtigt den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

  1. Die Laufzeit beträgt, falls nicht anders angegeben, zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um den jeweiligen Abrechnungszeitraum, soweit der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten, zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes gekündigt wird.
  2. Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund für den Anbieter ist insbesondere dann gegeben, wenn mindestens einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:

2.1. der Kunde verstößt trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht;

2.2. der Kunde beseitigt trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist eine Vertrags- oder Rechtsverletzung.

  1. Ein Zahlungsrückstand von vierzehn Kalendertagen berechtigt den Anbieter zu einer fristlosen Kündigung.
  2. EineAbmahnungistentbehrlich,wennessichumeinenVerstoßhandelt, der eine Fortsetzung des Vertrages für den Anbieter unzumutbar macht. Dies ist insbesondere der Fall bei strafbarer Ausspähung oder Manipulationen der Daten des Anbieters oder anderer Kunden des Anbieters durch den Kunden.
  3. Eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  4. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet.
  5. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses kann der Anbieter nach Ablauf von 14 Tagen sämtliche auf dem Webserver befindliche Daten des Kunden löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Kunden.

IV. Nutzungsrechte und Lizenzmodelle

  1. onDispatch räumt dem Kunden Zug um Zug gegen Bezahlung der im Angebot ausgewiesenen Vergütung ein dauerhaftes, nicht ausschließliches (einfaches) Recht zur Nutzung der Software nach Maßgabe des Named-User Lizenzmodells ein.
  2. Named-User Lizenzen sind anwendergebundene Lizenzen und werden bezogen auf die eindeutige Kennung (Anwender mit Account-Name und Passwort) einer in der Software namentlich registrierten natürlichen Person für die Nutzung eines Pakets bzw. einer Erweiterung der Software vergeben.
  3. DieUnterlizenzierung,Verleihung,Vermietungistebensountersagtwie jede andere Form der Verbreitung des eingeräumten Nutzungsrechts an der Software.
  4. Eine Nutzung der Software auf mobilen Endgeräten erfordert die Einräumung zusätzlicher Nutzungsrechte durch onDispatch.
  5. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Software in irgendeiner Form zu bearbeiten, zu vervielfältigen oder zu übersetzen. Jegliche Form des Reverse Engineering ist untersagt. Weiter ist es dem Kunden untersagt den ursprünglichen Quellcode zu erzeugen (dekompilieren) oder die Software zu disassemblieren (Umwandlung der Maschinensprache in eine für Menschen lesbare Assemblersprache).
  6. Dem Kunden ist es nicht gestattet, urheberrechtliche Schutzmechanis- men der Software (z.B. Passwort) zu entfernen, zu übergehen, auszule- sen oder den Schutzmechanismus in sonstiger Weise unberechtigt zu verwenden.
  7. Copyrightvermerke ®, TM und sonstige Schutzrechtsvermerke dürfen vom Kunden weder entfernt noch verändert werden.
  8. onDispatch behält sich die digitale Kontrolle der getroffenen Nutzungsvereinbarung vor.
  9. WünschtderKundedieNutzungdervertragsgegenständlichenSoftware in einem größeren Umfang als vereinbart, ist es erforderlich, dass der Kunde die dafür erforderlichen zusätzlichen Nutzungsrechte an der Software erwirbt. Erweiterungen des Nutzungsrechtes in einer vom

Kunden bereits genutzten Software lösen keine erneuten

Gewährleistungsfristen aus.
10.Eine Übernutzung ist grundsätzlich als vertragswidrige Handlung des

Kunden anzusehen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Übernutzung onDispatch unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann eine Vereinbarung über die Erweiterung des Nutzungsrechtes schließen. Für den Zeitraum der Übernutzung, das heißt bis zum Abschluss einer solchen Vereinbarung bzw. der Einstellung der Übernutzung durch den Kunden, ist der Kunde verpflichtet, eine Entschädigung für die Übernutzung entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste von onDispatch zu vergüten. Teilt der Kunde die Übernutzung nicht mit, wird eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Preises der vom Kunden in Anspruch genommenen Nutzung entsprechend der Preisliste von onDispatch fällig.

V. Verpflichtungen des Kunden

  1. DerKundeverpflichtetsich,dievomAnbieterzumZweckedesZugangs erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), E-Mailadresse und Telefonnummer anzugeben. Der Kunde versichert, dass alle dem Anbieter mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Der Kunde hat bei Änderungen, die Daten unverzüglich durch Mitteilung an den Anbieter per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.

VI. Einschränkungen der Nutzung durch den Kunden, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Rechte Dritter

1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Nutzung von onDispatch den Server nicht übermäßig belastet. Der Anbieter hat das Recht, den Account des Kunden bei einer Überlastung vorrübergehend zu sperren.

VII. Schnittstellen zu anderen Systemen

1. Allgemeines:

  1. 1.1  Der Anbieter stellt dem Kunden verschiedene optionale Schnittstellen zu anderen Systemen zur Verfügung. Der Kunde ist hierbei selbst für die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere des Datenschutzes, zuständig.
  2. 1.2  Sofern eine Schnittstelle für den Kunden durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen seines Landes nicht erlaubt ist, ist der Kunde nicht berechtigt die entsprechende Schnittstelle zu nutzen.

2. E-Mail-Versand,Verbot

  1. 2.1  Der Anbieter hat das Recht, die Maximalgröße der zu versendenden E-Mails jeweils auf einen angemessenen Wert zu beschränken, zurzeit 10MB.
  2. 2.2  Der Versand von E-Mails über onDispatch ist unzulässig, soweit es sich um einen massenhaften Versand von E-Mails an Empfänger ohne deren Einwilligung handelt und/oder es sich um ein Werbe-E-Mail handelt und eine Einwilligung des Empfängers nicht vorliegt obwohl diese erforderlich ist (insgesamt nachfolgend als „Spam“ bezeichnet). Der Nachweis einer Einwilligung des jeweiligen Empfängers obliegt dem Kunden.
  3. 2.3  Dem Kunden ist untersagt mehr als 250 E-Mails pro Stunde zu versenden.

3. SMS-Versand

  1. 3.1  Sofern das Merkmal im gebuchten Tarif vorhanden ist, kann der Kunde SMS über onDispatch versenden lassen.
  2. 3.2  Für die Nutzung muss ein kostenpflichtiger Vertrag mit einem der unterstützten Anbieter geschlossen werden.

VIII. Entgeltzahlung, Entgelterhöhung, Zahlungsverzug, Entgelterstattung

  1. DieHöhedervomKundenandenAnbieterzubezahlendenEntgelteund der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der aktuellen Preisliste. Die nutzungsunabhängigen Entgelte werden monatlich im Voraus fällig, die nutzungsabhängigen Entgelte mit Rechnungsstellung.
  2. Der Kunde erteilt dem Anbieter zur Zahlung der zu erbringenden Lesitungen ein SEPA-Lastschrift Mandat. Der Kunde hat für ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Erfolgt eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter die anfallenden Bankgebühren zu erstatten. Daneben hat der Kunde dem Anbieter in diesen Fällen eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR zu bezahlen.
  3. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung mindestens sieben Tage in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, seine Leistung zu verweigern. In der Regel geschieht dies durch die Sperrung des Accounts. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung mindestens 14 Tage in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, das gesamte Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich zu kündigen.
  4. Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte auch ohne Änderung der Leistung angemessen zu erhöhen. In jedem Fall angemessen ist insoweit eine jährliche Erhöhung um 5%. Die Entgelterhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Erhöhung nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung, steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu.
  5. Vorausbezahlte Entgelte werden dem Kunden erstattet, wenn der Vertrag vor Ablauf des Abrechnungszeitraums endet. Im Falle einer wirksamen außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter hat dieser Anspruch auf Zahlung des Entgelts für die gesamte vereinbarte Dauer des Vertrages.

IX. Leistungsstörung

  1. Für Leistungsstörungen ist der Anbieter nur verantwortlich soweit diese die von ihm zu erbringenden Leistungen betreffen.
  2. Störungen hat der Anbieter im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen („Störungsmeldung“). Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde dem Anbieter eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Störung innerhalb dieser Nachfrist nicht beseitigt, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des ihm nachweislich entstandenen Schaden.
  3. Wird die Funktionsfähigkeit des Webservers aufgrund nicht vertragsgemäßer Inhalte oder aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung beeinträchtigt, kann der Kunde hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen. Im Falle höherer Gewalt ist der Anbieter von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben und behördliche Maßnahmen, soweit nicht vom Anbieter verschuldet.

X. Sperrung, Voraussetzungen und Aufhebung der Sperrung, Kostenerstattung

1. NimmtderAnbietereineSperrungvor,soisterzurSperrungsämtlicher vertragsgegenständlichen Dienste und Leistungen berechtigt. Die Wahl der Sperrmaßnahme liegt insoweit im Ermessen des Anbieters. Der Anbieter wird jedoch die berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen. Durch eine Sperrung wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten. Der Anbieter genügt seinen Mitteilungspflichten, wenn er die jeweiligen Mitteilungen per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse sendet. Für die Sperrung und für die Aufhebung der Sperrung kann der Anbieter jeweils ein pauschales Entgelt von 50,00 EUR berechnen („Sperr- und Entsperrgebühr“).

  1. Liegt offensichtlich ein Verhalten des Kunden oder ein diesem zurechenbares Verhalten Dritter vor, das gegen geltendes deutsches Recht oder Rechte Dritter verstößt, kann der Anbieter eine Sperrung vornehmen. Der Anbieter setzt den Kunden hierüber in Kenntnis.
  2. SoweitderAnbietervonDrittenodervonstaatlichenStellenwegeneines Verhaltens in Anspruch genommen wird, das den Anbieter zur Sperrung berechtigt, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstanden sind. Dies umfasst insbesondere auch die erforderlichen Rechtsverteidigungskosten des Anbieters.

XI. Datenschutz

  1. DerAnbietererhebt,verarbeitetundnutztpersonenbezogeneDatendes Kunden.
  2. Dem Kunden ist bekannt, dass die auf dem Webserver gespeicherten Inhalte aus technischer Sicht vom Anbieter jederzeit eingesehen werden können.
  3. Der Anbieter verpflichtet sich eine Erklärung zur Auftragsdatenverarbeitung mit dem Kunden zu schließen.

XII. Gerichtstand, anwendbares Recht

  1. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien sich ergebenden Streitigkeiten, insbesondere über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist – soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Würzburg. Der Anbieter kann den Kunden wahlweise auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
  2. Für die vom Anbieter auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für die hieraus folgenden Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Normen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen

und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG*).

XIII. Schriftform und Salvatorische Klausel

  1. Der Kunde erklärt mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, dass er gewerblicher Kunde, bzw. nicht als Verbraucher bestellt. Der Anbieter weist auf die mögliche Strafbarkeit einer Falschangabe hiermit hin.
  2. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass soweit in vertraglichen Regelungen zwischen den Parteien Schriftform vorgesehen ist, diese durch E-Mail, gewahrt wird.
  3. Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich nahekommt.

Stand: April 2021